Top Kurzurlaub zu unschlagbaren Preisen. Termine bis 10/2021! Entdecker-Highlights für Ihre Zufriedenheit - Profitieren Sie von 40 Jahren Erfahrun Im Jugendgerichtsgesetz (JGG) waren vor dem 1. Januar 2008 die Aufgaben des Jugendstrafvollzuges definiert (§ 91 JGG a.F.) und der Jugendstrafvollzug in eigenen Jugendstrafanstalten vorgesehen (§ 92 JGG a.F.) Jugendstrafvollzugsgesetz (Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe in Baden-Württemberg) Artikel 1 des Gesetzes vom 03.07.2007 (GBl. S. 298), in Kraft getreten am 01.08.2007 Außer Kraft getreten aufgrund Gesetzes vom 10.11.2009 (GBl. S. 545) m.W.v. 01.01.201
Gesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzuges in Nordrhein-Westfalen (Jugendstrafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen - JStVollzG NRW) Vom 7. April 2017 (Fn 1
Berliner Jugendstrafvollzugsgesetz - JStVollzG Bln. Verkündet als Artikel 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berliner Justizvollzugs vom 4. April 2016 ( GVB l. S. 152
destens neun Quadratmetern, Gemeinschaftshafträume eine Grundfläche von
Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe im Land Brandenburg (Brandenburgisches Jugendstrafvollzugsgesetz - BbgJStVollzG) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 20], S.348
Jugendstrafvollzugsgesetz - Wikipedi
Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe (Hamburgisches Jugendstrafvollzugsgesetz - HmbJStVollzG) vom 14. Juli 2009. Inhaltsverzeichnis § 1 - § 1 Teil 1 - Anwendungsbereich § 2 - § 92 Teil 2 - Vollzug der Jugendstrafe § 93 - §§ 114 bis 124 Teil 3 - Vollzugsbehörden § 125 - § 126 Teil 4 - Schlussvorschrifte
(Bremisches Jugendstrafvollzugsgesetz - BremJStVollzG) Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Anwendungsbereich § 2 Ziel und Aufgabe § 3 Erziehungsauftrag, Vollzugsgestaltung § 4 Pflicht zur Mitwirkung § 5 Leitlinien der Erziehung und Förderung § 6 Stellung der Gefangenen § 7.
Vollzitat: Strafvollzugsgesetz vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 581, 2088; 1977 I S. 436), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 9. Dezember 2019 (BGBl
Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPU
Jugendstrafvollzugsgesetz
Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe in Schleswig-Holstein- Jugendstrafvollzugsgesetz - (JStVollzG)Vom 19. Dezember 2007. Stand: letzte berücksichtigte Änderung: § 104 geändert (Art. 2 Ges. v. 23.06.2020, GVOBl. S. 358) Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschriftverlinken.
Gesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzuges in Nordrhein-Westfalen (Jugendstrafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen - JStVollzG NRW) Vom 7. April 2017 (GV. NRW. S. 511) Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (GV. NRW. S. 339
Jugendstrafvollzugsgesetz - dejure
Vollzitat: Sächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz vom 12. Dezember 2007 (SächsGVBl. S. 558), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. August 2019 (SächsGVBl
(Jugendstrafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen - JStVollzG NRW)1) Vom 7. April 2017 (GV. NRW. S. 511) (SGV. NRW. 46) Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Grundsätze des Vollzuges § 1 Anwendungsbereich § 2 Vollzugsziel § 3 Grundsätze der Vollzugsgestaltung § 4 Förderung und Erziehung, Mitwirkung und Motivierung § 5 Soziale Hilfe § 6 Einbeziehung Dritter § 7 Sicherheit.
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I S. 581, 2088; 1977 I S. 436), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung vom 5. Dezember 2012 (BGBl
Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe im Land Bremen (Bremisches Jugendstrafvollzugsgesetz - BremJStVollzG) vom 27. März 2007. Bremisches Jugendstrafvollzugsgesetz
Hessisches Jugendstrafvollzugsgesetz (HessJStVollzG) Vom 19. November 2007 (GVBl. I S. 758), geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2010 (GVBl. I S. 185, 226) Inhaltsübersicht Erster Abschnitt Anwendungsbereich § 1 Anwendungsbereich Zweiter Abschnitt Grundsätze des Vollzugs der Jugendstrafe § 2 Erziehungsziel und Schutz der Allge-meinhei
Die deutschen Strafvollzugsgesetze regeln den Vollzug der Jugendstrafe, der Freiheitsstrafe sowie den Vollzug der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
Diese Seite verwendet Cookies, um die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. Welche Cookies wir verwenden und wie Sie die Verwendung von Cookies unterbinden können, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung. Durch Klick auf die nebenstehenden Schaltflächen können Sie entscheiden, welche Cookies gesetzt werden dürfen Obwohl der Erwachsenenstrafvollzug schon 1977 durch das Strafvollzugsgesetz auf eine rechtliche Basis gestellt wurde, regelten über mehr als drei Jahrzehnte hinweg lediglich die Bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften für den Jugendstrafvollzug (VVJug) den Vollzug der Jugendstrafe - ein im Prinzip unhaltbarer, da gesetzloser Zustand Die Jugendstrafe ist ein Freiheitsentzug in Form einer echten Kriminalstrafe, die von einer Richterin oder einem Richter verhängt und in einer Jugendstrafvollzugsanstalt vollzogen wird. Eine Jugendstrafe kann in Höhe von sechs Monate bis zu zehn Jahren verhängt werden, eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen Jugendliche ist ausgeschlossen Gesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzuges in Nordrhein-Westfalen (Jugendstrafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen - JStVollzG NRW) Vom 20. November 2007 (GV. NRW. S. 539
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Sächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft im Freistaat Sachsen ( Sächsisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz - SächsUHaftVollzg ) Sächsisches Untersuchungshaftvollzugsgeset Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berliner Justizvollzugs vom 4. April 2016 (GVB l. S. 152 Titel: Gesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzuges in Nordrhein-Westfalen (Jugendstrafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen - JStVollzG NRW) Normgeber: Nordrhein-Westfalen. Amtliche Abkürzung: JStVollzG NRW. Gliederungs-Nr.: 46. Normtyp: Gesetz § 47 JStVollzG NRW - Entlassung, Schlussbericht (1) Die Gefangenen sollen am Tag ihrer Entlassung möglichst frühzeitig, jedenfalls noch am. Der Jugendstrafvollzug wird in Sachsen-Anhalt durch das Justizvollzugsgesetzbuch Sachsen-Anhalt (JVollzGB LSA) vom 18.Dezember 2015 geregelt. Das Gesetz ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Seit der Föderalismusreform vom September 2006 ist die Gesetzgebung zum Strafvollzug Ländersache
Berliner Jugendstrafvollzugsgesetz - JStVollzG Bln - Berlin
Justizvollzug in Bayern › Behandlung; Behandlung Arbeit Bei den Bemühungen um die soziale Wiedereingliederung von Verurteilten kommt der Hinführung zu einer geregelten Arbeit und - erforderlichenfalls - der beruflichen Aus- und Weiterbildung entscheidende Bedeutung zu
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